Die Grundrente verstößt gegen den Koalitionsbeschluss

Datum des Artikels 30.06.2020
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zur Grundrente ab. Diese Grundrente schafft Ungerechtigkeiten, sie ist nicht zielgerichtet nur für Bedürftige, sie ist nicht solide finanziert, sie belastet mitten in der größten Wirtschaftskrise Steuer- und Beitragszahler und wird auch nachfolgende Generationen unnötig belasten. Die Grundrente versucht – systemwidrig – ein soziales Problem in der Rentenversicherung zu lösen. Außerdem ist sie nicht wie geplant durch automatischen Datenaustausch unbürokratisch administrierbar, so dass Umsetzungsschwierigkeiten und Fehler absehbar sind, die zu erheblichem Unmut bei Betroffenen führen können.

Dieser Gesetzentwurf verstößt sowohl gegen die Vereinbarung des Koalitionsausschusses als auch gegen den Beschluss des CDU-Parteitags vom November 2019. Diese Variante der Grundrente ist nicht nur sachlich falsch, sondern wird auch der CDU im Wahlkampf schaden, weil sie ein Verstoß gegen die Grundsätze der CDU darstellt und allen bisherigen Aussagen der Unionsvertreter widerspricht. Außerdem werden die operativen Mängel bei der Umsetzung kurz vor der Bundestagswahl offenbar.

Begründung:

Die von der Großen Koalition dem Bundestag vorgelegte Grundrente lehnt die MIT ab, weil sie ungerecht, teuer, verfassungswidrig und nicht administrierbar ist. Sie widerspricht in wesentlichen Punkten den Vorgaben, die die Koalition im November vereinbart und die der CDU-Parteitag im November bestätigt hat.

Die MIT kritisiert, die Grundrente der Großen Koalition vor allem in folgenden Punkten:

• Die GroKo-Grundrente belohnt in vielen Fällen Mehrarbeit nicht: Wer 33 Jahre Teilzeit gearbeitet hat, erhält Grundrente. Wer 32 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, erhält keine Grundrente.

• Die GroKo-Grundrente benachteiligt Ehepaare gegenüber nicht verheirateten Paaren: Bei Ehepaaren werden die Partnereinkommen bei der Einkommensprüfung berücksichtigt, bei nicht verheirateten zusammenlebenden Partnern nicht. Somit könnte bei gleichem Partnereinkommen ein verheirateter Rentner keine Grundrente bekommen, ein nicht verheirateter Rentner aber schon. Das ist ungerecht und eine verfassungswidrige Benachteiligung der Ehe.

• Die Groko-Grundrente berücksichtigt nur einen Teil der versteuerten Einkommen und behandelt somit Rentner mit gleicher Einkommenshöhe ungleich: Nicht erfasst werden nämlich Erträge aus Unternehmensbeteiligungen, die mit der Abgeltungssteuer besteuert wurden, außerdem Einkünfte aus Minijobs oder aus lohnsteuerpflichtiger Arbeit, wenn der Rentner keine Steuererklärung abgegeben hat. Damit können die Betroffenen trotz ihrer Einkünfte Grundrente bekommen, während ein Rentner mit gleich hohen Einkünften, z. B. aus Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit, keine Grundrente bekommt.

• Die GroKo-Grundrente benachteiligt Rentner in Deutschland gegenüber Rentnern im Ausland. Im Ausland kann keine automatische Einkommensprüfung erfolgen. Auch können die nun geforderten Angaben nicht überprüft werden, weil die Deutsche Rentenversicherung weder die Sprach-, noch die Prüfkompetenz noch die Zugangsrechte zu ausländischen Behördendaten hat. Faktisch dürften so in den meisten Fällen Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Vermietungen oder Kapitalerträgen bei Auslandsrentnern unberücksichtigt bleiben, so dass sie Grundrente bekommen, während ein Rentner im Inland mit gleicher Einkommenssituation keine Rente bekommt.

• Die Groko-Grundrente ist nicht wie vereinbart finanziert: Die von der Koalition verabredete Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext ist vorerst gescheitert. Damit ist auch die entsprechende Finanzierung nicht gesichert. Eventuelle Überschüsse des Bundeshaushalts sind nicht nachhaltig und werden an anderer Stelle benötigt. Sie können damit für die Finanzierung der Grundrente nicht verplant werden. Eine weitere Erhöhung der Neuverschuldung wäre unverantwortlich.

• Die Einführung zum 1.7.2021, rückwirkend zum 1.1.2021 wird zunächst nur für Neurentner umsetzbar sein. Die Einkommen dieser Neurentner werden überwiegend aufgrund des Steuerbescheids, der die Einkommenssituation des zweiten Jahres vor Renteneintritt wiedergibt, beurteilt. Damit erhalten viele Anspruchsberechtigte zunächst keine Grundrente. Das wird kurz vor der Bundestagswahl massiv Enttäuschungen produzieren. Zugleich werden die Überprüfungen der meisten Bestandsrentner erst später abgeschlossen sein. Auch das wird Enttäuschungen produzieren. Insgesamt dürfte die Einführung der Grundrente zum kommunikativen Desaster werden.