Den Markthochlauf für Wasserstoff beschleunigen

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde an den

Der Beschluss wurde an den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Wirtschaft, Klima und Energie, Mittelstand und Tourismus, Jens Spahn MdB, an den Vorsitzenden der Fraktions-AG Klimaschutz und Energie, Andreas Jung MdB, an den Fachsprecher der Fraktion für Energiepolitik, Mark Helfrich MdB sowie an den Fachreferenten im Konrad-Adenauer-Haus geschickt.

Datum des Artikels 11.12.2021
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert unter anderem in diesen Bereichen einen neuen Aufbruch:

1. Die Rahmenbedingungen für Wasserstoff-Lkw verbessern.
Ein zentraler Schlüssel für die Dekarbonisierung im Verkehr liegt bei den Nutzfahrzeugen. Die Brennstoffzellen-Technologie wird hierfür bis auf Weiteres am wichtigsten sein. Lkw-Hersteller, Spediteure und andere Nutzer, Anbieter von Infrastruktur (Tankstellen) und Planungsbüros könnten ab 2023/2024 Wasserstoff-Schwerlastverkehr realisieren. Dafür muss die neue Bundesregierung innerhalb eines Jahres die Rechtsvorschriften und Regulierungen so ändern, dass sie den Markthochlauf für Wasserstoff-Schwerlastverkehr wirtschaftlich sinnvoll erleichtern und grundlegend beschleunigen. Konkret ist notwendig:

  • Die deutlich schnellere Festlegung von einheitlichen Normen für die Fahrzeug- und Komponenten-Homologation sowie die Einigung auf eine einheitliche Tank-Technologie. Bis zur Verabschiedung müssen die Behörden in die Lage versetzt werden, großzügig vorläufige, Übergangs- oder Prototypen-Genehmigungen (wie in europäischen Nachbarländern) zu erteilen.
  • Die Genehmigung von H₂-Tankstellen für die Übergangszeit bis zum Markthochlauf muss grundsätzlich binnen sieben Monaten erfolgen. Hierzu werden Wasserstoff-Tankstellen ohne Elektrolyseur im Außenbereich in den Katalog der zulässigen Nutzungen gemäß § 35 BBauG aufgenommen. Für Tankstellen mit Elektrolyseur sind die Immissionsschutz-Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Dazu sollte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe binnen Jahresfrist die Mindestkriterien für die Genehmigungsfähigkeit sowie die Liste der erforderlichen Unterlagen einschließlich einer Stichtagregelung festlegen.
  • Für Tankstellen mit Elektrolyseuren bis zu 50 MW sollte im Regelfall ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG gelten. Die Zeit ist überreif für eine weitgehende Digitalisierung der Genehmigungsverfahren.
  • Soweit es der Markthochlauf von Wasserstoff-Nutzfahrzeugen erfordert, sollten die Förderprogramme grundsätzlich auch für Betriebskosten der Tank-Infrastruktur gelten.
  • Die Bundesregierung muss kurzfristig verbindliche Ausbauziele für die Wasserstoff-Infrastruktur auf den in Deutschland gelegenen TEN-T-Korridoren festlegen.

2. Die Infrastruktur für Wasserstoff-Importe schaffen
Die mittel- und langfristigen Wasserstoff-Bedarfe in Deutschland können nur durch zusätzliche Importe gedeckt werden. Eine sehr grobe Schätzung für das Jahr 2030 hält einen Drittel-Mix (Herstellung in Deutschland, Import von nord- und westeuropäischen Nachbarn durch Leitungen, Importe durch Schiffe aus Übersee) für realistisch. Ausländische, in der Nachbarschaft zu Deutschland gelegene Häfen arbeiten schneller als die deutschen Seehäfen am Aufbau einer Import-Infrastruktur. Daher ist notwendig:

  • Festlegung der Formen der Derivate (Methanol, Ammoniak, LH2, LOHC), für die die öffentliche Infrastruktur geschaffen wird;
  • Unterstützung von Reedereien für den Aufbau von Transportkapazitäten, auch durch zügige Festlegung von Normen und Standards;
  • Politische Begleitung für die Anbahnung von langfristigen Vor- und Abnahmeverträgen mit möglichen Lieferländern in Südamerika, Nordafrika, Naher Osten, Südasien und Australien;
  • Festlegung der vorgesehenen Standorte für die Import-Infrastruktur durch die norddeutschen Küstenländer unter Beteiligung der Bundesregierung.

Dieser Antrag soll nach seiner Annahme an den Bundesparteivorstand der CDU und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion übermittelt werden.