Im Hotel und Gaststättengewerbe haben drei Viertel aller gastronomischen Betriebe Existenzangst – ein Viertel denkt sogar daran, ganz aufzuhören. Dies ergab eine Umfrage der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) im bayerischen Gastgewerbe. Anders als bei anderen, ebenfalls von der Corona-Krise betroffenen Gewerken ist die Renditedecke noch geringer, weil etwa 6 x so viele Angestellte benötigt werden, um den gleichen Umsatz wie z.B. im Handel zu erzielen. Brauereigasthöfe stecken überdies in einer besonders prekären Lage, denn die Antragstellung auf November-/Dezemberhilfe scheitert bei Mischbetrieben häufig an der 80:20 Regelung. Außerdem wird befürchtet, dass durch die schleppende Auszahlung der November- und Dezemberhilfen – die Überbrückungshilfen wurden zwar vollmundig angepriesen – doch bisweilen nicht ausbezahlt – viele Hotels und Gaststätten schließen müssen.
Hier gilt es zügig zu handeln und bedarf deshalb der Vermittlung und Hilfestellung, weshalb die Mittelstands-Union Niederbayern mit ihrem Bezirksvorsitzenden Peter Erl zu diesem Thema zu einer bezirksübergreifenden Web-Videokonferenz im Verbund mit dem Landesgeschäftsführer der DEHOGA und gleichzeitig MU-Bezirksvorsitzenden von Oberbayern, Dr. Thomas Geppert, dem MU-Bezirksverband München mit BV Claudius Wolfrum und dem MU-Bezirksverband Mittelfranken mit BV Dr. Robert Pfeffer am 27.01.2020 eingeladen hatte. Mit Dr. Thomas Geppert hatte man einen anerkannten Referenten gewonnen, der die Nöte des Gastgewerbes aus dem ff kennt. Die Videokonferenz besuchten knapp 100 Mitglieder der o.g. Bezirksverbände sowie einige Ehrengäste und MIT-Mitglieder, wie z.B. Margarete Reiser, um zu diskutieren und gemeinsam eine Strategie zu entwickeln. Außerdem gaben sich die Ehre MdB Thomas Erndl, MdB Bernhard Loos, MdB Alois Rainer, MdL Florian Oßner, MdL Walter Taubeneder und der ehemalige bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon.
Als Forderungen kristallisierten sich heraus:
1. Aussetzung oder zumindest Erhöhung der Grenze sowohl der Kleinbeihilfen auf 5 Mio. Euro, als auch des Temporary Framework auf 10 Mio Euro, weil sonst wohl keine Rettungsgelder bei den
Betrieben mehr ankommen.
2. Wenn wieder geöffnet wird, braucht man die Entfristung des reduzierten Umsatzsteuersatzes, einschließlich der Getränke. Dies ist die einzige Möglichkeit, aus eigenen Kräften die Überschuldung der Betriebe mittelfristig in den Griff zu bekommen und das Gastgewerbe in eine gute Zukunft nach Corona zu führen.
3. Mischbetriebe (Brauereigasthöfe) sollen künftig wie Mischbetriebe mit Bäckereien oder Metzgereien behandelt und ihnen finanzielle Hilfen gewährt werden.
4. Das Hotel- und Gaststättengewerbe braucht einen Fahrplan für eine echte Öffnungsperspektive, und zwar möglichst schnell.
Der eindringliche Appell des DEHOGA-Landesgeschäftsführers lautete: Keine falsche deutsche Bescheidenheit wie bei der Beschaffung des Impfstoffs durch die EU oder falsche Bescheidenheit im Beihilferahmen, denn in vielen anderen Ländern gibt es keine vergleichbare mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur.
Die Teilnehmer äußerten große Zufriedenheit mit dieser gelungenen und mit 1,5 Stunden Dauer zügig durchgeführten Web-Video-Konferenz. Jetzt gilt es, sich um eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu kümmern und dem Dringlichkeitsantrag der CSU und FW im Landtag, wonach die Staatsregierung gebeten wird, ein Öffnungskonzept zu erarbeiten, zum Durchbruch zu verhelfen.
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