Aus Anlass des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) zur Aufzeichnung der Arbeitszeit von Beschäftigten trafen sich am 1. August in Hannover Vorständler von MIT und CDA aus dem Bezirksverband Hannover, um gemeinsame Positionen zu Fragen der Arbeitszeitgestaltung zu erarbeiten. Sie stellten gemeinsam fest: • Wir wollen eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die den Anforderungen der Betriebe und Aufgaben, den Wünschen der Kunden und den Vorstellungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht wird. Dies betrifft sowohl den Umfang des Arbeitszeitvolumens als auch die Lage und Verteilung der Arbeitszeit. • Wir wollen eine gesunderhaltende Arbeitswelt. Krankmachende Faktoren wollen wir soweit wie möglich beseitigen oder so gering wie möglich halten. • Wir wollen eine Arbeitszeit, die es erleichtert Erwerbstätigkeit und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. • Sollte aufgrund des Urteils des EUGH der deutsche Gesetzgeber handeln müssen, erwarten wir, dass die festgelegten Maßstäbe, die Zeiterfassung solle objektiv, verlässlich und zugänglich sein, im Lichte des im Urteilstext beschriebenen weiten Ermessensspielraums umgesetzt werden. Für uns bedeutet dies, dass die Größe der Betriebe oder weitere Eigenheiten sowie Besonderheiten der Tätigkeitsbereiche oder der Branchen zu berücksichtigen sind. Wir erwarten auch, dass die Bunderegierung eine Zeiterfassung vorsieht, die den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber und Beschäftigte praxisnah und so gering wie möglich hält. • Wir werden unseren „Arbeitszeitpolitischen Dialog“ fortsetzen, um die landes- und bundespolitische Debatte zu begleiten. Hierzu werden wir auch Akteure der Arbeitswelt einladen.
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