Wer länger arbeitet, soll nach dem Gesetz mehr Rente erhalten, wenn er weiter in die Rentenversicherung einzahlt. So profitiert der Arbeitnehmer auch von den Beiträgen, die sein Arbeitgeber für ihn zahlt und die die Rentenversicherung bislang einbehalten hat. Ferner müssen Arbeitgeber für Mitarbeiter, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, künftig keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Damit werden zwei zentrale Forderungen der MIT umgesetzt. MIT-Vorsitzender Linnemann, der Initiator der Flexi-Rente, ist erleichtert, dass das Gesetz nach drei Jahren zäher Verhandlungen verabschiedet wurde: „Von der Flexi-Rente profitieren alle Seiten: Der Staat nimmt mehr Steuern ein, der Arbeitgeber kann seine Fachkräfte länger im Betrieb halten und der Arbeitnehmer kann seinen Renteneinstieg nach seinen Wünschen freier gestalten.“
Das Gesetz tritt ab 2017 in Kraft. Schon 2014 sind auf Druck der MIT die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Flexi-Rente geschaffen worden. Seitdem ist es erlaubt, Arbeitsverträge im Rentenalter unendlich oft zu befristen. Damit wird der Einsatz von „Flexi-Rentnern“ für Arbeitgeber erst attraktiv.
MIT-Chef Linnemann kündigt an, dafür zu kämpfen, dass die Regelung auch auf Beamte übertragen wird: „Es ist nicht einzusehen, dass rüstige Beamte mit 67 in Zwangspension geschickt werden, wenn sie gerne weiterarbeiten wollen und der Dienstgeber ihre Expertise dringend braucht.“
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT vertritt die Interessen der Mittelständler und setzt sich für mehr Unternehmergeist in der Politik ein.
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