Besserer Klimaschutz durch Innovation und Technologieführerschaft

Datum des Artikels 26.06.2019
Beschluss

Klimaschutz ist eine wichtige Herausforderung unserer Zeit, muss aber mit Maß und Mitte und zusammen mit unseren internationalen Partnern angepackt werden. Die Union als Kraft der Vernunft stellt mit ihrer Wirtschaftskompetenz den Mittelweg zwischen den Extremen – Nichtstun und klimapolitischer Absolutismus – dar. Der Entwurf eines Klimaschutzgesetzes des Bundesumweltministeriums (BMU) entspricht nicht dem Grundsatz der Ausgewogenheit.

Das BMU setzt den Klimaschutz als oberstes Ziel der Bundesregierung, dem alles andere unterzuordnen ist, und sich selbst als tonangebendes Ministerium über sämtliche andere Ministerien. Alles ist auf nationale Sektorziele ausgerichtet; politische und ökonomische Vernunft, gesellschaftliche Umbrüche, Verwerfungen und sozialer Frieden spielen hingegen keine Rolle. Auch ökologisch macht ein dirigistisches Planungsgesetz keinen Sinn, da sich dieser Ansatz angesichts des hohen Preises für wenig Emissionsminderung global nicht durchsetzen wird. Darüber hinaus stellt die vorgeschlagene Struktur klimapolitischer Gesetzgebung – insbesondere auf Basis des vom Parlament nicht beschlossenen Klimaschutzplans – eine Aushebelung demokratischer Prozesse dar. So würden ministeriale Vorschläge ohne Mitwirkung des Deutschen Bundestages umgesetzt werden. Daher lehnt die MIT das Klimaschutzgesetz in seiner jetzigen Form aus ökologischen, ökonomischen und demokratischen Gründen ab.

Die MIT schlägt für einen besseren und wirksameren Klimaschutz vor:

1. Die MIT will das EU-Ziel, bis 2030 40 Prozent der CO2-Emissionen gegenüber 1990 zu reduzieren, mit dem marktwirtschaftlichen Instrument des europäischen Emissionshandels (ETS) erreichen. Im Vergleich mit anderen denkbaren Instrumenten schneidet der Emissionshandel sowohl unter ökologischen als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten besser ab. Nicht eine CO2-Steuer, sondern nur der ETS garantiert eine zuverlässig zielerreichende Reduzierung von CO2-Emissionen. Die marktwirtschaftliche Ausrichtung von Klimaschutzmaßnahmen reizt Innovation und Investition in CO2-reduzierende Technologien an. So kann Klimaschutz bezahlbar erreicht werden. Daher fordern wir die Einbeziehung der Sektoren Verkehr und Wärme in den ETS.

2. In den Sektoren Gebäude, Energie, Mobilität, Industrie und Landwirtschaft müssen bestehende Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, um sie gegebenenfalls durch bessere und effizientere Maßnahmen ersetzen oder ergänzen zu können. Der Fokus muss auf der Erforschung neuer klimafreundlicher Technologien sowie deren Markteinführung liegen.

3. Bezahlbares Wohnen ist ein wesentliches gesellschaftliches Ziel. Für Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich müssen daher die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Technologieoffenheit, der Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit gelten. Wir wollen die energetische Sanierung von selbstgenutztem und vermietetem Wohneigentum fördern ebenso wie die erneuerbaren Energien beim Wohnungsbau. Mit einem Gebäudeeffizienzerlass sowie einem energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften soll der Bund Vorbild im Gebäudebereich sein.

4. Im Stromsektor lag der Fokus bisher darauf, möglichst viel Strom aus Erneuerbaren Energien zu produzieren. Doch in wachsendem Umfang gehen diese Strommengen in einen subventionierten Export, statt beispielsweise im Wärmebereich und im Verkehrssektor effizient genutzt zu werden. Wir brauchen eine grundlegende Reform des Abgaben- und Umlagensystems im Stromsektor, um intelligente und innovative Stromvermarktung zu ermöglichen. Mittelfristig sollte die EEG-Förderung auslaufen. Bei steigenden CO2-Zertifikatspreisen im europäischen Emissionshandel werden Wind- und Solarenergie voll wettbewerbsfähig, die kleinteiligen nationalen Subventionssysteme verlieren ihre Existenzberechtigung. Parallel zum Ausbau der Erneuerbaren soll die Wirtschaft die Möglichkeit haben, in Reallaboren die Leistungsfähigkeit neuer Speichertechnologien im industriellen Maßstab zu testen. Am Ende müssen sich die Technologien aber im Markt bewähren.

5. Mobilität ist die Grundlage für individuelle Freiheit und wirtschaftliches Wachstum und damit für Wohlstand und Arbeitsplätze in allen Regionen. Damit dies auch in Zukunft gilt, brauchen wir verkehrsträgerübergreifende Lösungsansätze für eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität. Die wesentlichen CO2-Minderungen lassen sich in folgenden Bereichen erreichen: Effizienzsteigerung von Pkw und Lkw; regenerative Kraftstoffe; Stärkung von Schienen-, Bus-, Rad- und Fußverkehr und Binnenschifffahrt. Als Instrumente kommen u.a. in Betracht: Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Nutzung des bestehenden Tankstellennetzes für alternative Kraftstoffe, wie z.B. Wasserstoff und Erdgas, Ausbau strombasierter Kraftstoffe, Digitalisierung und Ausbau des Schienennetzes, digitale Verkehrsleitsysteme in Ballungsräumen und Großstädten.

6. Die Bundesregierung sollte keine unflexiblen Sektorziele und Technologieverbote verankern, sondern muss stattdessen darauf abstellen, dass das Gesamtziel zunächst bis 2030 technologieoffen und kosteneffizient über alle Sektoren hinweg erreicht werden kann. Deutschland muss Vorreiter dabei sein, Klimaschutz und Industrie mit Innovationen zu vereinbaren. Dazu müssen wir etwa die Entwicklung einer CO2-Kreislaufwirtschaft unterstützen und nicht behindern. Wenn wir Vorreiter beim Setzen von strengen Reduktionszielen und ordnungsrechtlichen Vorgaben sind, vertreiben wir wirtschaftliche Wertschöpfung aus Deutschland und schrecken andere Länder eher ab, sich beim Klimaschutz höhere Ambitionen zu setzen. Im Ergebnis würden wir dem Klima damit nicht nützen, sondern sogar schaden.

Begründung:
1. Die gesetzliche Festschreibung von Treibhausgasminderungszielen nimmt dem Parlament jeglichen Spielraum für Abwägungsprozesse zugunsten anderer politischer Ziele. Die kurzen Fristen bei Verfehlung der Ziele und die folgenden Sofortmaßnahmen verschärfen das Problem zusätzlich und stellen das Parlament vor kaum abwägbare Entscheidungen ohne Prüfung. Die Verschärfung über die Jahre hinweg berücksichtigt weder wirtschaftliche Realitäten noch konjunkturelle Zyklen und droht das Wirtschaftswachstum zu bremsen. Zudem ist der Fokus auf nationale Sektorziele klimapolitisch kurzsichtig. Dem Klima ist es egal, ob CO2 aus einem deutschen Verbrennungsmotor oder einem polnischen Kohlekraftwerk emittiert wird. Wer nur national denkt, dem geht es mehr um Symbolik als um tatsächliche Wirkung. Unser Ziel ist kein teures Aufhübschen der nationalen Klimabilanzierung, sondern eine Konsistenz der nationalen Klimapolitik mit europäischen und globalen Zielen.

2. Gesetzlich verankerte nationale Klimaziele wären absolut und als solche einklagbar. Aktuelle Klagewellen (bspw. zur Luftqualität in Städten vor dem Hintergrund der Dieselschadstoffe) lassen Zweifel daran erkennen, ob dies zielführend im Sinne einer nachhaltigen Wirtschafts- und Klimapolitik ist. Zielverfehlungen aufgrund von Wirtschaftswachstum, demographischer oder gesellschaftlicher Entwicklung lässt das Klagerecht dabei unberücksichtigt. Zudem wird durch die gesetzliche Verankerung eines CO2-Ziels die Umweltverträglichkeit über andere energiepolitische Ziele gestellt, da Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit weiter in den Hintergrund rücken. Ein einklagbares CO2-Ziel würde den vermeintlichen Klimaschutz aber auch über andere gesellschaftliche Ziele erheben, denn verbindliche Vorgaben für Investitionen in Bildung, Arbeitsplätze oder Gesundheit gibt es beispielsweise nicht.

3. Die Einbeziehung der ETS-Sektoren in das Klimaschutzgesetz ist klimapolitisch fragwürdig und stellt eine Doppelbelastung für Bürger und Unternehmen dar. Zudem würde dies zur Doppelregulierung führen. Für den ETS-Sektor gibt es bereits eine europäische Zielmarke und mit dem Emissionshandel auch ein zuverlässig wirksames Instrument zur Reduktion von CO2. Die ETS-Sektoren erreichen ihre CO2-Reduktionsvorgaben und leisten damit bereits ihren Beitrag zum Klimaschutz.

4. Ein Klimaschutzgesetz ist für die Erreichung der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens unnötig. Das Abkommen beinhaltet eine Zielstellung auf europäischer Ebene. Bei den ETS-Sektoren setzt Klimapolitik europäisch an, mit europäischen Zielmarken und dem ETS als Instrument der THG-Einsparung. Für die Non-ETS-Sektoren – Landwirtschaft, Gebäude, Verkehr, Entsorgung – gelten die europäischen Vorgaben aus dem sogenannten Effort-Sharing.