Benchmarks in der Verwaltung – Kein Erhalt von Verwaltungsbehörden ohne Aufgaben

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde an den

Der Beschluss wurde an den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Haushalt, Finanzen, Kommunalpolitik, Mathias Middelberg MdB, an die Vorsitzende der Fraktions-AG Finanzen, Antje Tillmann MdB sowie an den Fachreferenten im Konrad-Adenauer-Haus geschickt.

Datum des Artikels 11.12.2021
Beschluss

In den Ministerien von Bund und Ländern dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden und keine weiteren Verbeamtungen erfolgen. Für neue Aufgaben, für die Stellen benötigt werden, müssen in anderen Bereichen Stellen abgebaut werden. Stellenneubesetzungen in Ministerialverwaltungen sollen grundsätzlich nur noch über Festanstellungen erfolgen. Dafür soll es mehr Flexibilität bei der Vergütung für Angestellte geben. Spezielle Fachkräfte sollen mit marktgerechten Vergütungen geworben und gehalten werden können. Verbeamtungen soll es nur noch in sicherheitsrelevanten hoheitlichen Aufgaben geben (vor allem Polizei, Justiz, Zoll, Bundeswehr). Generell dürfen Verbeamtungen nur noch erfolgen, wenn eine versicherungsmathematisch korrekte und testierte Pensionsrückstellung gebildet wird, über die der Staat bis zur Pensionierung des Beamten nicht verfügen darf.