„Bamberger Erklärung“: Altersversorgung zukunftsfest machen

Datum des Artikels 23.04.2016
Pressemeldung

In der laufenden Rentendebatte fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), die Altersversorgung zukunftsfest zu machen. Dazu will die MIT das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher und privater Altersversorgung stärken. Dafür wirbt die MIT für einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und möchte längeres Arbeiten erleichtern. Zudem fordert die MIT eine Versicherungspflicht für Selbstständige und eine bessere Abschreibung für selbstgenutztes Wohneigentum. Die Forderungen sind Teil der „Bamberger Erklärung“, die der MIT-Bundesvorstand auf einer Klausurtagung in Bamberg beschlossen hat.

„Die 2001 eingeläuteten Reformen und die damit einhergehende Stärkung der Eigenverantwortung durch kapitalgedeckte Vorsorge und längeres Arbeiten bleiben richtig“, sagte MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. Die Rente mit 63 bezeichnete er als „eine rentenpolitische Rolle rückwärts“, die das Rentensystem erschüttert habe. Linnemann: „Eine weitere können und dürfen wir uns nicht erlauben, sondern müssen die Altersversorgung wieder zukunftsfest machen.“

Die Bamberger Erklärung sieht zunächst vor, das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher und privater Altersversorgung zu stärken. Dazu gehört für die MIT ein Ende der Debatte über die Abschaffung der Riester-Rente. „Ohne private Vorsorge wird eine auskömmliche Altersversorgung nicht funktionieren“, heißt es in der Erklärung. Als zweiten Punkt sieht das Papier die MIT die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung für diejenigen, die privat oder betrieblich für das Alter vorgesorgt haben. So würden Leistungsanreize gesetzt und Grundsicherungsängste genommen. Über einen „Flexi-Bonus“ will die MIT zudem „Strafabgaben“ für Beschäftigte im Rentenalter umgehen, für die derzeit die Arbeitgeber Sozialabgaben abführen müssen, die den Beschäftigten gar nicht zugutekommen. Für Selbstständige schlägt die MIT eine Versicherungspflicht vor. „Selbstständige sollten sich spätestens nach fünf Jahren gegen das biometrische Alterungsrisiko versichert haben. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob in der gesetzlichen Rentenversicherung, über private Altersversorgungmodelle oder Mischformen“, heißt es in der Erklärung. Zudem will die MIT die Abschreibungsmöglichkeiten bei selbstgenutztem Wohneigentum erleichtern.