Änderungen zum Leitantrag „WIRTSCHAFT FÜR DEN MENSCHEN - Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert“

Datum des Artikels 12.11.2018
Beschluss

ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN CDU-PARTEITAG, 7./8.12.2018

Der CDU-Parteitag möge beschließen:

 

Zeile 222:
Hinter „erkennbar werden“ einen neuen Absatz einfügen:

„Wir sind strikt gegen Substanzbesteuerung. Die Vermögenssteuer darf nicht wieder aktiviert werden. Sofern die Erbschaftsteuer beibehalten wird, ist sie zumindest so mittelstandsfreundlich auszugestalten, dass der Fortbestand von Familienunternehmen bei der Unternehmensübertragung gewährleistet ist. Eine Aushöhlung der Eigenkapitalbasis darf nicht stattfinden.“

Begründung:
Es ist zu Recht Beschlusslage der CDU, die Vermögensteuer abzulehnen. Neben Bürokratie- und Praktikabilitätsgründen spricht vor allem dagegen, dass eine Substanzsteuer wirtschaftliche Betätigung zu stark einschränken kann, weil sie auch anfällt, wenn keine Erträge erwirtschaftet werden. Dies widerspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und kann im Extremfall Unternehmen in die Insolvenz treiben. Angesichts der vor allem von potenziellen Koalitionspartnern wie Grünen und SPD geführten Debatten um die Wiedereinführung einer Vermögens- und einer deutlichen Erhöhung und Verschärfung der Erbschaftsteuer, sollte sich die CDU in einem Beschluss zur Sozialen Marktwirtschaft dazu bekennen, dass sie derartige Überlegungen weiter ablehnt. Wenn dieses wichtige Bekenntnis nicht kommt, könnte das als ersten Schritt zur Abkehr von der bisherigen Positionierung gewertet werden.

Zeile 334:
Hinter „transparent“ einfügen: „praxistauglich, ausbalanciert“

Begründung:
Die Forderungen nach klaren und transparenten Regelungen begrenzen nicht das Risiko völlig unangemessener, überzogener, bürokratischer und praxisuntauglicher Regelungen wie z. B. der DSGVO. Die CDU muss sich dazu bekennen, dass überzogener Datenschutz wirtschaftliche Betätigung nicht unangemessen erschwert. Wenn die Balance zwischen Datennutzung und Datenschutz zu Lasten der Datennutzung nicht gewährleistet ist, dann profitieren durch inhärente Ungleichgewichte die marktdominanten ausländischen Konzerne und die Länder, für die Datenschutz eine untergeordnete Rolle spielt.


Zeile 532:
Hinter „erzwingen“ einen Absatz einfügen:
„Allerdings achten wir auch die grundgesetzlich geschützte negative Koalitionsfreiheit. Wir wollen gerade innovative Startups, sonstige Gründer und kleinere Mittelständler, die sich gegen eine Tarifpartnerschaft entscheiden, im Wettbewerb nicht benachteiligen, indem wir für staatliche Regeln Ausnahmen nur für Tarifpartner zulassen. Um auch diese Unternehmen für die Tarifpartnerschaft zu gewinnen, sind die Tarifparteien aufgefordert, attraktive Angebote zu machen.“

Begründung:
Es gibt nicht nur in der SPD, sondern auch in der CDU inzwischen die Tendenz, durch hohe gesetzliche Regulierung mit zugestandenen Öffnungen für Tarifvertragsparteien (Bsp. Zeitarbeit sowie die geplanten Änderungen beim Arbeitszeitgesetz), eine Privilegierung der tarifgebundenen Unternehmen durchzusetzen. Die Motivation ist, die Tarifbindung attraktiver zu machen. Aber zum einen ist es nicht Aufgabe des Staates als Werber für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften aufzutreten. Zum anderen führt diese Methode mutmaßlich gar nicht zum Erfolg, weil die Gründe für den Austritt bei oder den unterlassenen Beitritt zu einem Arbeitgeberverband vielfältig sind und kaum durch einzelne Regulierungsprivilegien wettgemacht werden können. Jedenfalls gibt es dafür keinen Nachweis. Hinzu kommt, dass vor allem größere Unternehmen und Konzerne, die häufiger tarifgebunden sind, von diesen Ausnahmen profitieren würden, während innovative Startups, sonstige Gründer und gerade kleine Mittelständler sich im Regelfall nicht Tarifverträgen unterwerfen, weil diese für sie zu kompliziert oder für ihre Bedürfnisse nicht passend sind. Das können nur die Tarifparteien durch bessere Angebote, aber nicht der Staat durch eine Zwei-Klassen-Regulierung ändern.