Abschaffung Solidaritätszuschlag bis 2021

Datum des Artikels 12.11.2018
Beschluss

ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN CDU-PARTEITAG, 7./8.12.2018

Der CDU-Bundesparteitag möge beschließen:

Der Solidaritätszuschlag muss noch in der laufenden Legislaturperiode vollständig abgeschafft werden.

Begründung:

Der Solidaritätszuschlag ist eine zweckgebundene Ergänzungsabgabe, die zunächst 1991 befristet eingeführt wurde und seit 1995 dauerhaft erhoben wird, um die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren. Mit dem bevorstehenden Auslaufen des „Solidarpakts Ost“ Ende 2019 ist eine solche finanzielle Sonderbelastung der Bürger und Unternehmen jedoch nicht länger begründbar.

Dies gilt in mindestens drei Hinsichten:
Politisch verspricht die Union seit Jahren, den Solidaritätszuschlag restlos abzuschaffen, wenn 2019 der Solidarpakt ausläuft. Eine glaubwürdige Politik muss dieses Versprechen einlösen.
Verfassungsrechtlich bestehen ernst zu nehmende Bedenken bezüglich der Variante, den Solidaritätszuschlag über das Jahr 2019 hinaus zu erheben.
Im internationalen Vergleich ist Deutschland ein Hochsteuerland, worunter insbesondere mittelständische Unternehmen zu leiden haben. Ein Wegfall des Solidaritätszuschlags könnte diesen Wettbewerbsnachteil – der durch Unternehmensteuerentlastungen in anderen Ländern wie beispielsweise den USA derzeit noch verstärkt wird – zumindest leicht abmildern.

Die bisher von der Großen Koalition vorgesehene nur teilweise Aufhebung des Solidaritätszuschlags würde genau diejenigen, die über all die Jahre die größten Soli-Zahlungen erbracht haben, benachteiligen: Unternehmen, Freiberuflicher und leitende Angestellte und Facharbeiter. Ausgerechnet diese nun weiter mit der Sonderabgabe zu belasten, ist nicht zu rechtfertigen, zumal sie auch künftig die höchsten Steuertarife zahlen werden.

Ohnehin ist nicht nachvollziehbar, warum in Zeiten höchster Steuereinnahmen der Bedarf für eine ursprünglich zweckgebundene Sonderabgabe besteht. Im Jahr 2021 würde der Bund nach jetziger Schätzung selbst bei der geplanten Teilabschmelzung des Soli noch 346,8 Milliarden Euro an Steuern einnehmen. Das sind 25,5 Milliarden Euro mehr als für
2018 prognostiziert. Wenn man den Soli ab 2021 vollständig abschaffen würde, würde der Bund in drei Jahren immer noch rund 13 Milliarden mehr an Steuern einnehmen als in diesem Jahr.