Überwiesener Antrag A 81 Novellierung der Dünge-Verordnung nach nur zwei Jahren gefährdet deutsche landwirtschaftliche Produkte und landwirtschaftliche Betriebe

Aktueller Status:

Der Bundesvorstand ist dem

Der Bundesvorstand ist dem Votum der Kommission Landwirtschaft/Ernährung gefolgt und hat den Antrag als erledigt betrachtet.

Der Antrag wurde von der

Der Antrag wurde von der Kommission Landwirtschaft/Ernährung als erledigt betrachtet. Denn Bundesregierung und Bundesrat haben die Düngeverordnung inzwischen beschlossen. Anschließend wurde das Votum an den Bundesvorstand übermittelt. Der Antragsteller wurde entsprechend informiert.

Beschluss

Die MIT lehnt eine weitere Verschärfung innerhalb der „roten Gebiete“ über die erneute Novellierung der Düngeverordnung ab. Im Hinblick auf die Qualität der landwirtschaftlichen Produkte und damit auch auf die Existenzgrundlage der deutschen Landwirtschaft ist eine Reduzierung um 20% auf die bestehenden Nitratwerte fachlich nicht zu begründen. Die bereits stetig verschärften Düngevorschriften in den vergangenen Jahren sind auch umweltpolitisch ausgereizt.

Besonders im Hinblick auf weitere Auflagen sollte eine kleinräumigere Ausweisung zielführend sein. Bereits bestehende Kooperationen zwischen Gewässerschutz und Landwirtschaft sollten hierdurch nicht gefährdetet werden, sondern weiterhin berücksichtigt, gefördert und unterstützt werden.