Beschluss A 83 Keine Experimente – Sozialistischer Wohnungswirtschaft Einhalt gebieten

Aktueller Status:

Im CDU-Wahlprogramm wird der

Im CDU-Wahlprogramm wird der Mietendeckel als unverhältnismäßiger Eingriff abgelehnt.

Die Frak­tio­nen der FDP und

Die Frak­tio­nen der FDP und CDU im Ber­li­ner Ab­ge­ord­ne­ten­haus haben Klage vor dem Ver­fas­sungs­ge­richts­hof in Ber­lin gegen den Mie­ten­de­ckel ein­ge­reicht. Die 42 Mitglieder der CDU- und FDP-Fraktion haben eine Normenkontrollklage beim höchsten Berliner Gericht eingereicht.

Die CDU/CSU

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine Nor­men­kon­troll­kla­ge in Karls­ru­he eingereicht. Die Mitglieder der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP lassen prüfen, ob das  Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung, das am 23. Februar in Kraft getreten ist, grundgesetzkonform ist. Umstritten ist, ob das Land Berlin gegenüber dem Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen zu Mietobergrenzen hatte. Ein Antrag auf Normenkontrolle kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Laut einer Mitteilung des Parlaments unterstützen 284 Abgeordnete die Kontrollklage, damit sei das notwendige Quorum von einem Viertel der Bundestagmitglieder deutlich übertroffen.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung dem Konrad-Adenauer-Haus zugeleitet.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zugeleitet.

Beschluss

Die MIT begrüßt die von verschiedenen CDU/CSU-Mitgliedern des Deutschen Bundestages angekündigte Initiative zur Beantragung eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht in Bezug auf den geplanten Berliner Mietendeckel und fordert alle Mitglieder der CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, diese zu unterstützen.

Die MIT fordert die Bundesregierung zudem auf, die gesetzlichen Regelungen zur Wahrnahme des kommunalen Vorkaufsrechts (§§24 bis 28 BauGB) zu schärfen und damit eine „missbräuchliche“ politisch-motivierte Nutzung zur Rekommunalisierung von Wohnraum zu unterbinden.