Beschluss A 68 Fluchtursachen bekämpfen – Sachleistungsprinzip im Asylverfahren ausnahmslos gewährleisten

Beschluss

Die Landesregierungen werden aufgefordert, ihre Asyldurchführungsverordnungen dahingehend zu ändern, dass das Sachleistungsprinzip für Leistungen an Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausnahmslos mittels Ausgabe von personalisierten Chipkarten durchgesetzt wird, deren Guthaben nicht auf andere Personen übertragbar ist und nur für den Erwerb von Gütern des täglichen Gebrauchs (Lebensmittel, Kleidung oder Hygieneartikel etc.) eingesetzt werden kann.