Beschluss A 58 Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung senken

Aktueller Status:

Die Folgen der Corona

Die Folgen der Corona-Pandemie schlagen auf die Beschäftigung – und damit auch auf die Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit durch. Die Bundesregierung plant mit dem Einsatz von Steuermitteln die Beiträge zur Sozialversicherung zu stabilisieren. Die zum 1.1.2020 erfolgte Senkung der Beiträge zur Areitslosenversicherung um 0,1 Prozentpunkte ist bis Ende 2022 befristet. Eine noch stärkere Entlastung wird angesichts der Folgen der Coronakrise von der Bundesregierung vorerst nich weiter verfolgt.

Die MIT hat diesen Beschluss

Die MIT hat diesen Beschluss durch einen Beschluss des MIT-Präsidiums vom 16.10.2019 verschärft und eine Absenkung des Arbeitslosenbeitrags auf 2,0 Prozentpunkte gefordert. Diese Forderung wurde als Änderungsantrag zum Leitantrag auf dem 32. CDU-Parteitag am 27./28.11.2019 eingebracht, und der CDU-Parteitag ist dem Antrag gefolgt und fordert nun im Leitbeschluss "Nachhaltigkeit, Wachstum, Wohlstand - die Soziale Martkwirtschaft vono Morgen" ebenfalls eine Absenkung des Arbeitslosenbeitrags von 2,5 auf 2,0 Prozentpunnkte.

Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 2,5 % auf 2,1 % zum 1. Januar 2020.