Beschluss A 50 Steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlungen für Arbeiter/Angestellte

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde der AG

Der Beschluss wurde der AG Finanzen der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion sowie den zuständigen Referenten des Konrad-Adenauer-Hauses weitergeleitet. 

Die MIT setzte sich auf mehreren Ebenen für eine Stäkung und Ausweitung der steuer- und sozialabgabenfreien Leistungen für Arbeitnehmer ein.

In einem Beschluss des Bundesvorstands vom 22. Juni 2020 fordert die MIT den Bundesfinanzminitster erneut auf, die im Dezember 2019 vom Bundestag beschlossene Neuregelung des steuer- und sozial- abgabenfreien Sachbezugs für Mitarbeiter unverzüglich im Sinne der Arbeitnehmer und Arbeitgeber umzusetzen. Die MIT hatte zuvor über Monate hinweg auf mehreren Ebenen Druck gemacht und erreicht, dass die bislang im Jahressteuergesetz vorgesehene Einschränkung des Sachbezugs ist von Scholz wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden ist. 

 

 

Beschluss

Solange keine Mehrheit für eine umfassende Einkommensteuerreform zustande kommt, bei der die Steuerbelastungen insbesondere für untere und mittlere Einkommen sinkt, fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion, dass Einmalzahlungen, wie Leistungszuschläge, Sonderzahlungen, Prämien, Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Gratifikationen an Arbeiter und Angestellte aus nichtselbstständiger Arbeit bis zu zwei Mal jährlich mit höchstens 2.000,- € pro Zahlung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei abzurechnen sind und somit nicht zum zu versteuernden Bruttoeinkommen zählen. Die Einmalzahlungen, die über diesen Freibetrag hinausgehen, müssen über die Lohnabrechnung dem laufenden Arbeitsentgelt hinzugerechnet und somit versteuert und versichert werden.