Beschluss A 47 Verpflichtung zur Zahlung binnen 30 Tagen durch öffentliche Auftraggeber/Ämter/Behörden bei Bauarbeiten (Baurecht)

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Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung dem Konrad-Adenauer-Haus zugeleitet.

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Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zugeleitet.

Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Festlegung im Baurecht, dass öffentliche Auftraggeber (z. B. Staatliche Bauämter und Bauämter von Gemeinden, Städten und Landkreisen, etc.) dazu verpflichtet sind, die Rechnungssummen spätestens binnen 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne weitere Aufforderung zu begleichen. Sollte innerhalb dieser 30 Tage keine Rückmeldung bzw. kein Rücklauf oder Korrektur erfolgen, gilt die Rechnungssumme als stillschweigend anerkannt und genehmigt und ist deshalb ebenfalls sofort zur Zahlung fällig.