Beschluss A 44 Änderung der 1 %-Regelung bei Privatnutzung von betrieblichen Kfz
Aktueller Status:
Der Beschluss wurde an die AG
Elisa Vandy schrieb am 02. Juni 2020
Der Beschluss wurde an die AG Finanzen der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion zur Berücksichtigung in der steuer- und finanzpolitischen Arbeit weitergeleitet.
Beschluss
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU fordert, die Besteuerung der 1 %-Regelung bei Privatnutzung von betrieblichen Kfz dahingehend zu verändern, dass künftig nicht mehr 1 % des Bruttolistenpreis herangezogen wird, sondern 1 % des tatsächlichen Netto-Einkaufspreises. Des Weiteren soll die Besteuerung wegfallen, sobald die Erstzulassung des Kraftfahrzeugs länger als 8 Jahre zurückliegt.
Der Beschluss wurde an die AG
Der Beschluss wurde an die AG Finanzen der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion zur Berücksichtigung in der steuer- und finanzpolitischen Arbeit weitergeleitet.