Beschluss A 37 Berechnung der Zinsen gem. § 238 Abs. 1 AO
Aktueller Status:
Der Beschluss wurde an die
Elisa Vandy schrieb am 14. Oktober 2020
Der Beschluss wurde an die fachlich zuständigen Referenten des Konrad-Adenauer-Hauses und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der Bitte um Berücksichtigung in der Arbeit der Fachausschüsse weitergeleitet.
Beschluss
Der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen soll sich am Marktzins orientieren. Als Grundlage soll die Zinssatzberechnung nach § 247 BGB dienen.
Der Beschluss wurde an die
Der Beschluss wurde an die fachlich zuständigen Referenten des Konrad-Adenauer-Hauses und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der Bitte um Berücksichtigung in der Arbeit der Fachausschüsse weitergeleitet.