Beschluss A 33 LKW-Fahrverbot an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen verkürzen

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung dem Konrad-Adenauer-Haus zugeleitet.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zugeleitet.

Beschluss

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung dahingehend ändern zu lassen, dass das Lkw-Fahrverbot an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen auf das Zeitfenster von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr verkürzt wird.