Beschluss A 32 Nationale Infrastrukturprojekte effizienter planen und beschleunigen

Aktueller Status:

Im CDU-Wahlprogramm wurde die

Im CDU-Wahlprogramm wurde die Forderung aufgenommen, den Verwaltungsrechtsweg von Planungsverfahren zu verkürzen, das Verbandsklagerecht zu straffen und zeitlich zu bündeln.

Ein Beschluss der

Ein Beschluss der Koalitionsarbeitsgruppe sieht Verbesserungen von Planungs- und Genehmigungsprozessen vor. Dazu soll das Planungssicherstellungsgesetz entfristet, Planungspauschalen ohne Verwendungsnachweisprüfung eingeführt werden und die materielle Präklusion zur Anwendung kommen. Außerdem soll der Mobilfunkausbau vereinfacht werden.

Das Bundeskabinett hat das

Das Bundeskabinett hat das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Mit dem vierten Planungsbeschleunigungsgesetz in dieser Wahlperiode werden Infrastrukturprojekte beschleunigt. So wird die Elektrifizierung von bestimmten Bestandsstrecken durch den Wegfall eines erneuten Planungsverfahrens erheblich erleichtert. Auch kleinere Umbaumaßnahmen für bessere Barrierefreiheit, mehr Lärmschutz und die Digitalisierung der Sicherheitstechnik können ohne bürokratischen Zeitverzug schneller realisiert werden. Der Wegfall von Doppelprüfungen im Raumordnungsverfahren und nachfolgender Fachplanung wird die Realisierung von Infrastrukturvorhaben weiter beschleunigen. Die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen wird zudem gelockert. Bei der Digitalisierung von Schienenstrecken und der Erneuerung von Bahnübergängen ist z.B. keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich; bei der Elektrifizierung von Schienenstrecken findet eine Vorprüfung statt.

Der Gesetzentwurf beruht auf den umfangreichen Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, die der Koalitionsausschuss am 8. März 2020 beschlossen hat und soll Beschleunigungspotentiale in den Bereichen Raumordnung, Infrastrukturausbau und Justiz heben. T

Das Raumordnungsverfahren erfährt eine grundlegende Veränderung. So soll es künftig im Regelfall nur noch auf Antrag des Vorhabenträgers durchgeführt werden. Dies hat zur Folge, dass das Raumordnungsverfahren nur noch in Fällen stattfindet, in denen seine Vorteile und Potenziale konkret zum Tragen kommen, etwa wenn raumbedeutsame Konflikte entstehen können. Durch eine stärkere Digitalisierung soll das Raumordnungsverfahren seine Vorteile mit Blick auf ein effizientes Gesamtverfahren noch besser ausspielen können.

Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht der Gesetzentwurf vor, die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof zu verlagern.

Erfasst sind hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen. Ebenfalls erfasst werden Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen betreffen. Hierdurch wird der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug verkürzt und so die Gesamtdauer der Verwaltungsgerichtsverfahren reduziert.

Weitere Regelungen sind beispielsweise eine Soll-Vorschrift zur frühestmöglichen Eröffnung von Verwaltungsgerichtsverfahren, die Ausweitung des gesetzlichen Sofortvollzugs z.B. für Verkehrsinfrastrukturprojekte und für Windenergieanlagen sowie Regelungen zur Spruchkörperbesetzung und zur Einrichtung von Spezialspruchkörpern.

Der Beschluss des BMT wurde

Der Beschluss des BMT wurde wortgleich als Antrag der MIT sowie der JU und einiger CDU-Gliederungen an den 32. CDU-Parteitag am 22./23.11.2019 in Leipzig gestellt und dort ohne Änderung beschlossen. Die wesentlichen Forderungen sind auch - zusammengefasst - im Leitbeschluss "Nachhaltigkeit, Wachstum, Wohlstand - die Soziale Marktwirtschaft von Morgen" des CDU-Parteitags enthalten.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung dem Konrad-Adenauer-Haus zugeleitet.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zugeleitet.

Beschluss

Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben in Deutschland ziehen sich oft über Jahre hin und sind ein massives Hindernis für neue Investitionen in Betriebe und Infrastrukturen. Bei der Elbvertiefung, aber beispielsweise auch beim Bau neuer Bahnstrecken (Stuttgart21, Bahnstrecke Berlin-München) oder neuer Autobahnen kann man sehen, dass das heutige Planungsrecht nicht mehr zeitgemäß ist. Häufig dauert es von der Planung bis zum Baubeginn viele Jahre oder sogar Jahrzehnte. Dies ist aus Sicht vieler Bürger und Unternehmen ein unhaltbarer Zustand. Im europäischen Vergleich nehmen diese Prozesse in Deutschland überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch. Einer der Gründe liegt in der wachsenden Zahl geltender planungs- und umweltrechtlicher Vorgaben. Insbesondere beim Ausbau der Infrastrukturen entstehen Deutschland dadurch Wettbewerbsnachteile. Denn Deutschland benötigt als exportstarke Wirtschaftsnation in der Mitte Europas leistungsfähige Verkehrswege. Zudem gilt es gerade in den kommenden Jahren, massiv in den Ausbau beispielweise der Schieneninfrastruktur zu investieren, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Daher wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen so anpassen, dass schneller geplant und gebaut werden kann. Ein erster Schritt wurde im Jahr 2018 mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich getan.
Zur weiteren Beschleunigung von Bauvorhaben sollten aus unserer Sicht folgende Maßnahmen in die Wege geleitet werden:

• Abläufe im Planungs- und Genehmigungsrecht verkürzen;
• Vorteile der Digitalisierung ausnutzen;
• ausreichend Planungspersonal in den Behörden einsetzen;
• frühzeitige Einbindung von Bürgerinteressen gewährleisten.

Daher fordern wir:

1. Reform der Aarhus-Konvention:
Die Bundesregierung muss die EU-Ratspräsidentschaft 2020 für eine Initiative zur Reform der Aarhus-Konvention nutzen, um damit eine Verfahrensbeschleunigung und Modernisierung der Beteiligungsverfahren zu erreichen. Grundlage zahlreicher EU-Vorschriften über die Verfügbarkeit von Umweltinformationen und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten basieren auf dieser im Jahr 1998 vereinbarten Konvention. Nach 20 Jahren Erfahrung mit vielen Verfahrensverzögerungen besteht nun Reformbedürftigkeit, die der Bundestag und die Bundesregierung anstoßen sollten.

2. Umsetzung der Vorschläge des Normenkontrollrats zur Beschleunigung des Verwaltungsrechtswegs:
Der Nationale Normenkontrollrat hat ein Gutachten mit zehn Vorschlägen zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren vorgelegt, deren Umsetzung wir fordern. Zu diesen Vorschlägen zählen u.a.: • Festlegung eines frühen ersten Erörterungstermins zur schnelleren Klärung von Rechtsfragen • Beschleunigung des Gerichtsverfahrens mittels schnellerer Aktenbearbeitung durch zusätzliche Fachgutachter und wissenschaftliche Mitarbeiter • Konsequente Nutzung der Beschleunigungspotenziale der Digitalisierung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Vorlage sämtlicher Akten und Urkunden in elektronischer Form • Beschleunigung durch vorgezogene Prüfung der Klagebefugnis bei Normenkontrollverfahren auch für Umweltverbände

Diese Vorschläge sind laut Normenkontrollrat nachweislich dazu geeignet, um die Verfahrenszeit deutlich zu verkürzen. Es empfiehlt sich deshalb, diese insbesondere bei Infrastrukturvorhaben umzusetzen. Auch wenn die größten Beschleunigungspotenziale im Regelungsbereich der EU liegen, sollten Potenziale zur Beschleunigung nationaler Verfahren ebenso ergriffen werden. 

3. Beschleunigung von Gerichtsverfahren:
Beschleunigte Gerichtsverfahren, ohne dabei den Rechtsschutz zu schwächen, können den Verwaltungsrechtsweg von Planungsverfahren deutlich verkürzen. Beispielsweise könnte die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte (beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe) erweitert werden. Wir plädieren für eine entsprechende Anpassung der Verwaltungsgerichtsordnung. 

4. Verstärkten Einsatz von Maßnahmengesetzen prüfen:
Zentrale Verkehrsinfrastrukturprojekte sollten ausschließlich durch projektbezogene Maßnahmengesetze, die der Deutsche Bundestag final beschließt, genehmigt werden, wodurch auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann. Ein transparentes und schlankes Verfahren im Genehmigungsprozess führt zu einer größeren Akzeptanz der Projekte und beschleunigt so Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Daher sollte eine breitere Anwendung von Maßnahmengesetzen im Einklang mit dem EU-Recht geprüft werden, beispielsweise durch eine Ausweitung der Definition der Systemrelevanz von Verkehrsinfrastrukturprojekten.

5. Gesetzliche Stichtagsregelung einführen:
Derzeit müssen die Planungen gemäß den neuesten fachlichen Erkenntnissen und Gesetzen während des laufenden Genehmigungsverfahrens angepasst werden. Dadurch kommt es während des Planungsverfahrens häufig zu Verzögerungen und langwierigen Überarbeitungen, weil sich technische oder verkehrliche Rahmenbedingungen ändern. Dies wurde insbesondere bei der Elbvertiefung evident. Eine gesetzliche Stichtagsregelung würde es ermöglichen, dass Änderungen nach einem bestimmten Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Dies würde die Planbarkeit von Infrastrukturprojekten verbessern und die Zeit vom Planungsbeginn bis zum Bau verkürzen.

6. Verbandsklagerecht einschränken:
Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war. Anderenfalls wird das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von Infrastrukturprojekten benutzt. Die Klagen von Umweltverbänden sollten sich auf umweltbezogene Rechtsvorschriften beschränken und nicht mehr auf Basis von wirtschaftlichen Bedenken erfolgen können.

Grundsätzlich sollten alle Klageberechtigten verpflichtet werden, alle ihnen bekannten verfahrensrelevanten Umstände bereits im Verwaltungsverfahren mitzuteilen, anstatt erst hinterher dagegen zu prozessieren.

7. Digitalisierte Bauwerksdatenmodellierung verpflichtend anwenden:
Building Information Modeling (BIM) ermöglicht ein digitales Gebäudemodell über dessen Lebenszyklus mit allen relevanten Informationen abzubilden. Somit lassen sich frühzeitig Abstimmungs- und Planungsprozesse zwischen Bauherren, Planern, Behörden, Auftragnehmern und nicht zuletzt der Öffentlichkeit erheblich optimieren. Es kann zum Beispiel jederzeit festgestellt werden, ob das Projekt in Bezug auf Konstruktion, Zeit-, Material- und Kostenplanung realistisch und effizient umgesetzt werden kann. Seit Mitte 2017 werden bereits Verkehrsinfrastrukturprojekte mit Unterstützung von BIM mit dem Ziel durchgeführt, dies ab 2020 bei neuen Bundesverkehrsinfrastrukturprojekten grundsätzlich anzuwenden. BIM sollte zukünftig verpflichtend bei allen öffentlich finanzierten Bauvorhaben sein.

8. Planungspersonal verstärken:
Wesentlich für die Kosten- und Termintreue sind belastbare Bedarfsfestlegungen. Wenn sich Planungen im fortgeschrittenen Stadium ändern, führt dies regelmäßig zu Verzögerungen und Kostensteigerungen. Um auf über den Projektverlauf stabile Bedarfsanforderungen als Planungsgrundlage zurückgreifen zu können, ist es unerlässlich, dass die öffentlichen Auftraggeber den Bestand an eigenem Planungspersonal aufstocken oder sich in größerem Umfang als bisher der Expertise von externen Ingenieursbüros bedienen und diese mit der Prüfung und Begleitung von Bauvorhaben beauftragen.

9. Neue Beteiligungskultur etablieren:
Das Vertrauen der Bürger in den Staat ist bei großen Bauprojekten spürbar gesunken. Widerstand gibt es dann, wenn persönliche Belange oder Umweltbelange betroffen sind oder wenn der Sinn und die Kosten eines Projektes nicht verstanden werden. Vorhabenträger sowie Anhörungs- und Planfeststellungsbehörden sollten daher eine professionelle Verfahrenskommunikation in sämtlichen Beteiligungsverfahren sicherstellen und digitale Möglichkeiten der Beteiligung einsetzen, wie beispielsweise verpflichtende Online-Foren mit Feedback-Funktion einrichten, wodurch Bürger automatisch einen Hinweis bekommen, wenn sich am Planungs- oder Baustand etwas ändert.

10. Vergabeverfahren ändern: 
Die gegenwärtige Vergabepraxis muss vor dem Hintergrund regelmäßiger Nachtragsforderungen und Kostenexplosionen auf den Prüfstand gestellt werden. So hat der öffentliche Auftraggeber derzeit die Pflicht, schriftlich von dem betroffenen Bieter unter Setzung einer zumutbaren Antwortfrist Aufklärung über die Kalkulation seiner Preise zu verlangen. Dies gilt auch bei absurd niedrigen Angeboten. Um zu verhindern, dass es aufgrund solcher Angebote später zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und Nachtragsforderungen mit hohen Kosten zulasten des Steuerzahlers kommt, sollten Angebote mit dem tiefsten Preis standardmäßig überprüft werden und im Regelfall keine Berücksichtigung finden.  Zugleich muss überprüft werden, ob ein weiterer Anbieter aus einem Konzernverbund mit dem billigsten Anbieter stammt, um sich so in eine bessere Position zu bringen. Auch dessen Angebot müsste dann besonders kritisch überprüft und ggf. ausgeschlossen werden können.

11. Plangenehmigung statt Planfeststellung ermöglichen:
Um auch Straßenbrücken-Ersatzbauten, die in der Lage und Dimension von der zu ersetzenden Brücke abweichen, zügig bauen zu können, sollten sie grundsätzlich nicht als Neubau, sondern als Instandsetzung gewertet werden, so dass eine reine Plangenehmigung statt der Planfeststellung notwendig wäre.

Grundsätzlich sollten zukünftig bei der Verabschiedung von Umwelt- und Naturschutzregelungen auf europäischer Ebene stärker die möglichen Auswirkungen auf Belange von Mobilität und Logistik berücksichtigt werden.

12. Baukosten besser und verlässlicher kommunizieren
Um Vertrauen in die Baukompetenz der öffentlichen Hand zu stärken, sollen bei der Mittelanmeldung und der externen Kommunikation von Bauprojekten nicht nur die Kosten nach DIN zum Zeitpunkt der Planung und Kostenermittlung genannt werden, sondern auch absehbare Kostenrisiken des Projektes klar benannt und beziffert werden. Dies gilt insbesondere für die zu erwartenden Baupreissteigerungen im Laufe mehrjähriger Baumaßnahmen.