Beschlüsse A 07, A 15, A 41, A 59, A 70 und A 74 Anpassung der Grenze für Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Aktueller Status:

Die Forderung zur Anhebung

Die Forderung zur Anhebung der Minijob-Grenze von 450 auf 550 Euro pro Monat wurde in das Unions-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 aufgenommen.

Die CDU/CSU

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Anregung aufgegriffen und die Anhebung der Minijob-Grenze auf 600 Euro zum Bestandteil eines umfangreicheren Forderungskatalogs zum Bürokratieentlastungsgesetz IV gemacht. Bislang verweigert die SPD aber die Zustimmung.

Der Bundesvorstand hat in

Der Bundesvorstand hat in seinem Beschluss "Arbeitsmarkt flexibilisieren, Beschäftigung sichern, Mobiles Arbeiten stärken" vom 30. Juni 2020 die Anhebung der maximalen Hinzuverdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 550 Euro pro Monat gefordert.

Der Antrag der MIT wurde

Der Antrag der MIT wurde zumindest teilweise vom 32. CDU-Parteitag am 27./28.11.2019 in Leipzig aufgegriffen:

Die CDU hat beschlossen, dass die Minijob-Grenze von 450 auf 550 Euro angehoben und regelmäßig (alle 5 Jahre) an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst wird.

Beschluss

Mini- und Midijobs bedeuten Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die MIT fordert den Gesetzgeber auf, die Mini- und Midijob-Grenzen anzupassen:

• Die maximale Hinzuverdienstgrenze für Minijobs wird so schnell wie möglich von 450 Euro auf 600 Euro pro Monat erhöht.
• Diese Hinzuverdienstgrenzen sollen zukünftig mindestens einmal pro Legislaturperiode an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden.
• Die Arbeitszeit soll flexibel festgelegt werden können.