Das „Machtwort“ des Kanzlers gibt den drei noch am Netz verbliebenen deutschen Kernkraftwerken eine „Gnadenfrist“ bis 15.4.2023. Die MIT hat seit März gefordert, nicht nur die drei noch am Netz verbliebenen Kernkraftwerke für die nächsten Jahre (nicht nur für 2023) zu verlängern, sondern auch die drei Ende 2021 vom Netz genommenen Kernkraftwerke, die alle noch eine Betriebsgenehmigung haben und auch mindestens bis Sommer noch voll lauffähig waren, wieder ans Netz zu nehmen. Nur so kann aus unserer Sicht die zu erwartende Stromlücke geschlossen werden, ohne allein auf zusätzliche fossile...