Datum des Artikels 24.11.2014 Der MIT-Bundesvorstand spricht sich dafür aus, dass die Regelungen im Umsatzsteuergesetz zu § 13 b UStG „Lieferungen von Metallen und unedlen Metallen“ zurückgenommen wird. Mehr zum Thema DateiDownload (80 KB) Empfehlen Sie uns!Bei Facebook teilen Bei Twitter (X) teilen Bei Whatsapp teilen Diese Seite drucken Diese Seite einem Freund schicken
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