
„Der Fokus der Bundespolitik lag in den vergangenen Jahren zu stark auf der akademischen Bildung. Wir müssen die Attraktivität beruflicher Abschlüsse erhöhen und deren Gleichwertigkeit mit akademischen Abschlüssen erreichen“, sagt MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann.
Der MIT-Vorstandsbeschluss sieht vor, den Begriff der „Höheren Berufsbildung“ im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung zu verankern. Dort sollen die drei Fortbildungsstufen „Geselle/Geprüfter Berufsspezialist“ (DQR-Stufe 5), „Meister/Berufsbachelor“ (DQR-Stufe 6) und „Meister/Berufsmaster“ (DQR-Stufe 7) eingeführt werden. Darüber hinaus will die MIT mit einer Exzellenzinitiative die höhere Berufsbildung stärken. Über Kooperationen von Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft mit Hochschulen sollen Doppelqualifikationen (beruflich/akademisch) etabliert und Innovationstransfers gefördert werden. Zudem sollen abgeschlossene Tarifverträge sowie bestehende Ausbildungsverträge grundsätzlich Bestandsschutz genießen. Eine Mindestausbildungsvergütung dagegen lehnt die MIT ab. „Die Festsetzung von Ausbildungsbedingungen ist und bleibt ein Kernelement der Autonomie der Tarifvertragsparteien“, heißt es im Vorstandsbeschluss.
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