Die MIT fordert, folgende Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag schnellstmöglich umzusetzen:
1. Ein einheitlicher Ansprechpartner für Datenschutzfragen soll Startups und etablierte Unternehmern beraten und im Zusammenspiel mit den Datenschutzbehörden auf eine deutschlandweit einheitliche Rechtsanwendung hinwirken.
2. Auf EU-Ebene soll ein Innovationsboard eingerichtet werden, um aus Sicht der Unternehmen substanzielle Vorschläge zur Weiterentwicklung der europäischen Datenschutzregelungen zu erarbeiten.
3. Die einzuberufene Datenethikkommission, die Regierung und Parlament einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik vorschlagen soll, soll als Schwerpunkt Vorschläge zur Weiterentwicklung des Datenschutzrechts aus Sicht von Dateninnovationen erarbeiten.
Begründung:
Die Umsetzung dieser Punkte würde für Klarheit im Kontext der aktuellen DSGVO- und E-Privacy-Debatte führen. Denn gerade Mittelständler und Startups sind durch die Neuregelungen stark verunsichert und benötigen Orientierung und Hilfestellung bei der Implementierung von Datenschutzstandards in ihren Unternehmen. Die Anwendungsbereiche der neuen Verordnungen sind vielen Unternehmen bisher noch unklar. Daher ist Unterstützung und klare Kommunikation der Regelungen essentiell, um die Digitalwirtschaft zu stärken und zu fördern. Im Vergleich zu großen, internationalen Konzernen verfügen Mittelständler und Startups über weniger Ressourcen, die Neuregelungen zu implementieren und dabei ihre Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen.
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