„Datenschutz muss praxistauglich und rechtssicher sein“

Datum des Artikels 14.05.2018
Pressemeldung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) fordert sofortige Nachbesserungen bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Mittelständler und Vereine. „Wir wollen, dass nach österreichischem Vorbild erst gemahnt und dann erst bestraft wird“, sagt MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. Außerdem müssten schon jetzt die Datenschutzregeln in Bund und Ländern „alle Freiheiten und Ausnahmemöglichkeiten, die das EU-Recht lässt, vollständig ausschöpfen“, heißt es in einem einstimmigen Beschluss des MIT-Bundesvorstands. Linnemann: „In der Praxis zeigt sich, dass einige der gut gemeinten Datenschutz-Vorschriften völlig unpraktikabel sind. Sie schaden massiv Mittelständlern und Vereinen.“

Die MIT fordert, dass Gesetze, die schärfer sind als nach EU-Recht möglich, umgehend angepasst werden. Die Datenschutzbehörden müssten Augenmaß bewahren: Sanktionen sollen erst bei wiederholten Verstößen verhängt werden. Ein Datenschutzbeauftragter soll erst ab 50 Mitarbeitern verpflichtend sein. „Es muss insgesamt Erleichterungen insbesondere für kleine Betriebe, Freiberufler, Vereine und Organisationen mit hauptsächlich ehrenamtlich Engagierten geben“, so der Beschluss.

Des Weiteren fordert die MIT ein Moratorium für die Verabschiedung der E-Privacy-Verordnung. Zunächst müssten die Auswirkungen der zum Teil unpraktikablen und missverständlichen Vorgaben der DSGVO geklärt werden. Bis dahin müsse die Bundesregierung die Verabschiedung der Verordnung auf europäischer Ebene verhindern.