Die MIT fordert, dass Gesetze, die schärfer sind als nach EU-Recht möglich, umgehend angepasst werden. Die Datenschutzbehörden müssten Augenmaß bewahren: Sanktionen sollen erst bei wiederholten Verstößen verhängt werden. Ein Datenschutzbeauftragter soll erst ab 50 Mitarbeitern verpflichtend sein. „Es muss insgesamt Erleichterungen insbesondere für kleine Betriebe, Freiberufler, Vereine und Organisationen mit hauptsächlich ehrenamtlich Engagierten geben“, so der Beschluss.
Des Weiteren fordert die MIT ein Moratorium für die Verabschiedung der E-Privacy-Verordnung. Zunächst müssten die Auswirkungen der zum Teil unpraktikablen und missverständlichen Vorgaben der DSGVO geklärt werden. Bis dahin müsse die Bundesregierung die Verabschiedung der Verordnung auf europäischer Ebene verhindern.
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