Aktueller Status:
Es ist schon umstritten, ob diese Balance bei dem Gesetz für normale wirtschaftliche Zeiten gelungen ist. Aber angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage, in der eine Rezession droht, in der Rekordinflation und Energienotlagen die Unternehmen belasten, in denen die Lieferketten häufig unterbrochen sind und schnell neue Lieferanten gefunden werden müssen, ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eine unzumutbare Zusatzbelastung, die ab 1.1.2023 auf die erste Welle an Unternehmen zukommt. Die von der EU geplante, noch viel weitergehende Lieferketten-Richtlinie, wäre für viele in ihrer Existenz bedrohte Unternehmen, vor allem des Mittelstands, schlicht nicht umsetzbar. Wenn die Bundesregierung in ihrer Not mal eben Energielieferverträge mit Katar und die EU mit Aserbaidschan schließt, ohne damit irgendwelche Auflagen oder Überwachungen zur Einhaltung von Menschenrechten zu verbinden, kann man dem Mittelstand nicht viel komplexere und bußgeldbewehrte Überwachungs- und Haftungsvorschriften für seine Lieferkette zumuten.
Die CDU Deutschlands fordert deshalb, das deutsche Lieferkettengesetz so lange auszusetzen, bis in Deutschland wieder ein stabiles Wirtschaftswachstum herrscht.
Außerdem setzt sich die CDU Deutschlands dafür ein, dass die EU-Lieferkettenrichtlinie, solange Europa unter der Wirtschaftskrise und hohen Inflationsraten leidet, nicht beschlossen wird, und danach auch grundsätzlich mittelstandsfreundlicher ausgestaltet wird und auf keinen Fall über die bisherige deutsche Regelung hinausgeht.
Der Beschluss wurde als
Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 35. Parteitag der CDU eingereicht.